18.06.2020

Russlands beliebtes Eis ist keine Marke/Monolith siegt mit GREENFIELD IP im jahrelangen Streit um „PLOMBIR“ am EuGH

Die für Speiseeis eingetragene Unionsmarke PLOMBIR muss endgültig gelöscht werden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem am 18.06.2020 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-142/19P). Damit beendeten die Luxemburger Richter einen seit 10 Jahren geführten Markenrechtsstreit zugunsten der auf osteuropäische Lebensmittel spezialisierten Monolith Gruppe.

Auf Russisch beschreibt PLOMBIR ein besonderes Sahneeis, das in der Russischen Föderation jedes Kind kennt. Das Eis wird seit über 100 Jahren von einer Vielzahl ehemals sowjetischer Unternehmen nach nationalem Standard hergestellt und ist das Lieblingseis vieler Landsleute aus der ehemaligen UdSSR. Diese Bekanntheit wollte ein besonders findiger Hamburger Unternehmer für sich nutzen und ließ für die Firma Dovgan GmbH im Jahr 2009 den Begriff PLOMBIR als deutsche und auch europäische Marke eintragen.

Gegen diese Einschränkung klagte die Monolith Frost GmbH  vor deutschen und europäischen Gerichten. Im März 2020 entschied das Bundespatentgericht endgültig, dass die in Deutschland eingetragene Marke PLOMBIR (Wortmarke Nr. 30 2009 021 457) gelöscht werden muss (Az.: 28 W (pat) 27/13).

Dem ist nun auch das höchste Europäische Gericht für die europäische Marke gefolgt. Die EuGH-Richter entschieden, dass der Begriff PLOMBIR für Eis nicht monopolisiert werden dürfe, unabhängig davon, dass Russisch keine europäische Sprache sei.

„Ich wusste, dass wir gewinnen würden, Plombir gehört allen“ sagte der überglückliche Geschäftsführer der Klägerin Georg Schwinn und dankte GREENFIELD IP für die gute und erfolgreiche Arbeit.

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