30.07.2019

Metall auf Metall: EuGH entscheidet gegen Schlussanträge des Generalanwaltes (Az. C-476/17)

Die Band Kraftwerk streitet schon seit etwa 20 Jahren mit dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham u.a. über die Kopie und Verwendung einer zwei Sekunden langen Tonsequenz aus ihrem Stück „Metall auf Metall“.

Nach einer bewegten und langen Prozessgeschichte hat der EuGH nun entschieden, dass das Verwenden kurzer Musiksequenzen in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form nicht zustimmungspflichtig ist.  Allerdings ist das Kopieren von Musikschnipseln nur in engen Grenzen möglich. Verboten bleibt das Nutzen von Musiksequenzen wenn sie beim Hören wiedererkennbar sind und nicht verändert wurden. Ob das der der Fall ist, muss nun wieder der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Urteil beendet dann aber den seit 1998 laufenden Rechtsstreit. Für  Pelham sieht es nicht gut aus.  Bisher hatte er immer erklärt, dass es sich bei seinem Sample um ein „Zitat“ gehandelt habe.  Zitate geben in der Regel das Original wieder. Sein Sample wäre dann aber  „wiedererkennbar“ und wohl auch nicht „verändert“.

Kommt Ihnen das möglicherweise bekannt vor? Uns schon!

Unser Kollege Bolko Rachow, langjähriger Vorsitzender Richter der 8. Zivilkammer am LG Hamburg , erinnert sich zurück an sein damaliges Urteil aus dem Jahr 2004.

Schon damals vertrat er die Auffassung, dass das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung einer Aufnahme ohne Zustimmung des Berechtigten die Rechte des Urhebers widerrechtlich verletzt; prinzipiell unabhängig von der Länge. Und das deshalb in der Regel die Nutzung eines Samplings zustimmungsbedürftig ist (LG Hamburg Urt. v 8.10.2004 – 308 0 90/99).

 

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