Schutz von Know-How

Geschäftsgeheimnisse und Know-How sind häufig Herzstück eines Unternehmens. Dieser Kern ist verwundbar, wenn nicht genügend Vorkehrungen für dessen Schutz getroffen werden.
„Schutz gegen unbefugtes Erlangen, Nutzen, Offenbaren von Informationen“, wie es im Wesentlichen im Gesetz steht, das klingt zunächst sperrig. „Vorlagenfreibeuterei“, so hieß es bis vor kurzem, beinahe zu romantisch.

Wie brisant und handfest das Thema für Sie ist, zeigt nämlich unsere Praxis. Wenn Schutz aus Urheber-, Design- oder Markenrecht nicht besteht, hat nicht selten eine einstweilige Verfügung, die auf Verletzung von Geschäftsgeheimnissen aufgebaut ist, Erfolg.

Sie verlieren einen Pitch, sehen Ihren Messestand aber trotzdem durch ein anderes Unternehmen auf einer Messe gebaut?
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