Designrecht

Design ist unsichtbar*. – Wir schützen es trotzdem!

Wir beherrschen die Ausgestaltungen von Designrecht, Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, Urheberrecht und wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz.

Ob Geburtstagszug, Messestand, Möbelanbauwand, Sofaecke, blaues Schwein oder Feuerwehrbett: jede Gestaltung bekommt bei uns den Raum, der erforderlich ist, um sich rechtlich optimal zu entfalten.

Designanmeldungen, Abmahnungen wegen Verletzungen Ihres Geistigen Eigentums oder deren Abwehr; wir schaffen den (Schutz-)Rahmen für Ihre Kreativität und Leistung. Wir kümmern uns deshalb auch um die Verwaltung Ihrer Designs, um Lizenzverträge und halten Ihre Mitbewerber in Schach.
Damit – frei nach Alberto Alessi- Ihr gutes Design auch für die Ewigkeit ist.

Auch wenn „ewig“ nach deutschem Designrecht nur 25 Jahre sind:

Rufen Sie uns gerne an!

*(Lucius Burckhardt)